Internationale Ibbenbürener Motorrad-Veteranen-Rallye

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Wir planen unverdrossen weiter

Veteranenrallye soll möglichst durchgeführt werden

Aktuell gehen wir noch von einer Durchführung der Rallye aus und betreiben alle Vorbereitungen ganz normal weiter. Das hat am Freitagabend unsere Mitgliederversammlung einstimmig beschlossen. Sollten wir von den Behörden zu einer Absage gezwungen werden, werden wir dies umgehend auf allen bekannten Kanälen (Email, Internetseiten, Tageszeitung, AMC-App) kommunizieren und auch die bislang angemeldeten Veteranenfreunde (schon fast 180) mit einem postalischen Schreiben informieren. Als Deadline für eine Entscheidung haben wir uns den Nennungsschluss 6. Mai gesetzt, weil danach ja auch die Nennbestätigungen verschickt werden müssen. Wir hoffen ein wenig darauf, dass die jetzigen drastischen Maßnahmen zu einer relativ schnellen Entspannung der Situation führen. 

Bei einer Absage gibt es gemäß unserem Reglement die gezahlten Nenngelder zurück. Wenn wir die Veteranenrallye durchführen und Ihr selbst dennoch absagt – zum Beispiel weil Euch das Risiko zu groß ist – wird das Nenngeld abzüglich einer Stornogebühr für 2021 gutgeschrieben. Hier die entsprechende Passage aus dem Reglement:

Eine Rückzahlung des Nenngeldes erfolgt nur bei Nichtannahme einer Nennung, bei Ausfall der Veranstaltung, bei Stornierung vor dem 1. März 2020 und in besonderen Ausnahmefällen, deren Festlegung sich der Veranstalter vorbehält. Bei Nichtteilnahme an der Veteranenrallye wird bei korrekter Abmeldung das Nenngeld für das Jahr 2021 abzüglich einer Stornogebühr von 20 €  gutgeschrieben. Die Anmeldung/Nennung kann nur auf dem beigefügten Anmeldeformular erfolgen.
Im Falle einer Absage würden wir allerdings alle angemeldeten Personen bitten, die Nennung 1:1 für 2021 stehen zu lassen, damit wir eben nicht 180 oder mehr Rücküberweisungen tätigen müssen. Wer sich dagegen entscheidet, bekäme wie oben beschrieben das Nenngeld zurück. Für alle anderen träte dann die Regelung in Kraft, wonach eine kostenfreie Stornierung bis zum 1. März 2021 möglich wäre. Und auch das Umnennen des Motorrades ist selbstverständlich (auch nach dem 1. März) möglich.